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ENERGY-SELECTION!
THG Prämie für Elektromobilität
Der Antragsteller muss Besitzer eines rein elektrischen PKWs sein (kein Hybridfahrzeug).
Das Kraftfahrzeug muss lediglich im Besitz des Antragstellers befinden, d.h. es kann Eigentum oder ein Leasingfahrzeug sein.
Der Förderantrag kann durch Gewerbe- und Privatkunden gestellt werden.
Die Förderung kann nur einmal pro Fahrzeug und Jahr erfolgen.
THG Prämie für Elektro- oder Elektro Nutzfahrzeuge bis zu 430,00€ pro Jahr
THG Prämie für öffentliche Ladepunkte bis zu 15,4 Ct./KWH